Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich:
Diese Bedingungen gelten für sämtliche Verträge zur Beförderung Umzugsgut sowie Verpackungsarbeiten
Zusätzliche Leistungen
MC-Transport führt unter Wahrnung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit der Sorghaft eines ordentlichen Umzugsunternehmen gegen Bezahlung des Vereinbarten Entgelts aus. zusätzlich zu bezahlen sind besonders, bei Vertragsabschluss; nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Auftragsgeber nach Vertragsabschluss erweitert wird.
Trinkgelder
Trinkgelder werden mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht verrechnet und sind eine freiwillige Zahlung.
Kündigungsrecht des Kunden
Beim Umzug handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von § 312 g Abs.2 S.1 Nr.9 BGB. Es besteht daher kein gesetzliches
Widerrufsrecht nach § 355 BGB.
Storniert der Kunde den Vertrag nach Vertragsschluss, jedoch mindestens 15 Tage vor dem vereinbarten Umzugstermin, so hat MC Transport einen Anspruch auf 20 % der vereinbarten Vergütung.
Storniert der Kunde den Vertrag später als 7 Tage vor dem vereinbarten Umzugstermin, so hat MC Transport einen Anspruch auf 50 % der vereinbarten Vergütung.
Stornierungen werden ausschließlich per E-Mail akzeptiert.
Zahlung des vereinbarten Entgelts
Der Rechnungsbetrag ist nach Abschließen der Arbeit fällig und in Bar zu bezahlen. kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtungen nicht nach, ist MC Transport berechtigt, auf Grundlage des Vertrages den geschuldeten Betrags gerichtlich einzufordern.
Elektro- und Installationsarbeiten
Die Mitarbeiter von MC Transport sind nicht zur Vornahme von Elektro, -Gas, -Dübel -und sonstige Installationsarbeiten berechtigt, es sei denn es wurde anders vereinbart.
Nachprüfung durch der Absender
Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Auftragsgeber verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wird.
Schadensmeldung
Sichtbare Umzugsschäden sofort melden
Offensichtliche Fehler und Schäden an Ihrem Umzugsgut müssen sofort, spätestens am nächsten Tag detailliert und schriftlich gemeldet werden. Deshalb, wenn mal etwas passiert: Informieren Sie gleich den Kolonnenführer und halten Sie den Schaden im Schadensprotokoll schriftlich fest.
Nicht sichtbare Schäden innerhalb 14 Tagen melden
Wenn der Umzugsschaden nicht äußerlich erkennbar ist, müssen Sie diesen innerhalb von 14 Tagen nach Entstehung schriftlich bei Ihrem Umzugsunternehmen anzeigen.